Neubau

Ein neues Haus steht neben Solarplatten

Bei der Planung von Neubauten ist es wichtig schon in der Vorplanungsphase einen Gebäudeenergieberater zu Rate zu ziehen. Wer heute ein Haus baut, sollte künftige Entwicklungen der Energiepreise im Blick haben. Die Zeiten des billigen Öls und Gas sind vorbei. Dies sollte berücksichtigt werden, wenn über die Art der Heizung und die Qualität der Fenster oder der Dämmung entschieden wird. So ist die heute eingebaute Heizung 15-20 Jahre in Betrieb. Da können falsche Entscheidungen auf lange Sicht richtig teuer werden.

Aber auch wenn der Bauplan schon erstellt ist, bleibt noch Zeit für Verbesserung. Mit wenig Aufwand kann in dieser Phase noch ein großes Potenzial für energetische Optimierung genutzt werden. Nur wenige Bauherrn wissen: „Wer beim Energiesparen über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus geht, erhält vom Staat günstige Darlehen oder Zuschüsse“.

Förderungen

Für energetisch entsprechend gut ausgeführte Neubauten stehen unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung. Bund, Ländern und ggf. Kommunen unterstützen Häuslesbauer mit attraktiven Darlehen oder Zuschüssen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bieten über die KfW für´s Effizienzhaus höchst attraktive Darlehensvarianten an.

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Für den Neubau von Wohngebäuden sind aktuell Förderungen für den Erstkauf oder Bau in Form eines zinsvergünstigten Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verfügbar. 

EH40 KFN

Der Neubau muss als Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit dem Mindeststandard Effizienzhaus 40 ausgeführt werden. Die Förderstufe wird erreicht, wenn das Gebäude in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt wird. Darüber hinaus darf keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen.

EH40 KFN (QNG)

Der Neubau muss als Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit dem Mindeststandard Effizienzhaus 40 ausgeführt werden. Die Förderstufe wird erreicht, wenn das Gebäude die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat. Darüber hinaus darf keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen.

In beiden Förderstufen fördert die KfW den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten, sowie die Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung durch die Experten für Energieeffizienz.
Alle KfW-Förderungen 

Für den Neubau von Wohngebäuden sind aktuell Förderungen für den Erstkauf oder Bau in Form eines zinsvergünstigten Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verfügbar. 

 
EH40 KFN

Der Neubau muss als Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit dem Mindeststandard Effizienzhaus 40 ausgeführt werden. Die Förderstufe wird erreicht, wenn das Gebäude in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt wird. Darüber hinaus darf keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen.

EH40 KFN (QNG)

Der Neubau muss als Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit dem Mindeststandard Effizienzhaus 40 ausgeführt werden. Die Förderstufe wird erreicht, wenn das Gebäude die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat. Darüber hinaus darf keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen.

In beiden Förderstufen fördert die KfW den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten, sowie die Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung durch die Experten für Energieeffizienz.
 

Alle KFW-Förderungen

GEG-Neubau

Bei allen Neubauten muss das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden. Das GEG regelt die energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude. Die Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, zur Wärmedämmung, sommerlicher Wärmeschutz und der Nutzung von erneuerbaren Energien. Das GEG regelt zudem die Methodik und Anforderungen zur Erstellung und zur Verwendung des Energieausweises.

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  • Einhaltung des Jahres-Primärenergiebedarf: Der Primärenergiebedarf für Heizung, Warm­wasse­bereitung, Lüftung und Kühlung muss begrenzt werden.
  • Ausreichender Baulicher Wärmeschutz: Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle sollte möglichst gering sein.
  • Vermeidung von Wärmebrücken: Besonderes Augenmerk ist auf die Ausführung der Wärme­brücken zu richten, damit auch hier der Wärme­verlust möglichst gering bleibt und keine bau­physikalischen Probleme auftreten können.
  • Gebäudedichtheit: Die Gebäudehülle muss dauerhaft luftdicht ausgeführt sein, aber gleichzeitig einen hygienischen Mindest­luftwechsel sicherstellen.
  • Sommerlicher Hitzeschutz: Das Gebäude ist so zu errichten, dass die Sonnen­ein­strahlung begrenzt wird und keine Über­hitzung der Räume erfolgen kann.
  • Einsatz von erneuer­baren Energien: Neubauten müssen einen Teil des benötigten Wärme- und Kälte­bedarfs aus erneuer­baren Energien decken. Dabei kann man im Gebäude auch mehrere erneuerbare Energien nutzen und die Maßnahmen kombinieren.

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Freitag: 8-12 Uhr

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