Beim KfW-Effizienzhaus sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Der Sachverständige muss mindestens folgende Leistungen erbringen:
Lassen Sie sich im Vorfeld Ihrer Bauplanung kompetent beraten. Gerne erstelle ich Ihnen im Zuge der Beratung die nötigen Nachweise und Antragsformulare.
Bei Leistungen übernimmt die KfW 50% der Beratungskosten, allerdings maximal 4.000 € pro Vorhaben.
Der Zuschuss für die Baubegleitung wird seit dem 01.04.2016 auf das Programm "Energieeffizient Bauen" ausgeweitet. Voraussetzung dafür ist dann ein Antrag im KfW-Programm 153.
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